Irrglauben kommt teuer zu stehen

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Betriebsleiter arbeitet auf eigene Rechnung und ist doch nicht wirklich selbstständig

Maulbronn. Selbstständig oder angestellt? Dass die Geschäftsführerin eines Recycling-Unternehmens aus dem Enzkreis den Status ihres Betriebsleiters nie überprüft hatte, kam sie gestern vor dem Amtsgericht Maulbronn teuer zu stehen: Nur gegen eine Geldauflage von 7500 Euro wurde das Verfahren wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt gegen sie eingestellt.

Mehr als fünf Jahre lang hatte der Radlader- und Baggerfahrer immer wieder Aufträge in dem Recycling-Betrieb übernommen, bis er seinen eigenen Maschinenpark verkaufte und ab 2003 als Betriebsleiter ausschließlich für das Unternehmen arbeitete. Sein Gehalt, ein fester Stundenlohn, wurde ihm monatlich nach entsprechender Rechnungsstellung überwiesen. Umsatzsteuer, freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung – alles zahlte der 55-Jährige weiterhin aus der eigenen Tasche. Sein Gewerbe blieb angemeldet.

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