Internetauftritte ohne Schranken

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Webangebote öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein

Enzkreis (pm). „Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Hochhaus mit tollem Design und hochmoderner, nachhaltiger Haustechnik – aber ohne Aufzug.“ Genauso sei es, wenn Online-Angebote für Menschen mit Behinderung nicht zugänglich seien – beispielsweise, weil diese schlecht oder gar nicht sehen oder hören oder weil sie die Maus nicht bedienen können. Mit diesem Vergleich stimmte Landrat Bastian Rosenau die Teilnehmer der Info-Veranstaltung „Wege zur barrierefreien Kommune“ ein und betonte, dass gerade Menschen mit Behinderung von der Digitalisierung enorm profitieren können – vorausgesetzt die Webangebote seien barrierefrei. Grund für die Veranstaltung, die von der Behindertenbeauftragten Anne Marie Rouvière-Petruzzi und Jana Schilling von der Sozialplanung des Enzkreises organisiert wurden, ist die aktuelle Rechtslage: Ab September müssen sich alle öffentlichen Stellen um die barrierefreie Gestaltung ihrer Webangebote und Apps kümmern. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt und auch im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz verankert ist.

Einführend stellte Monika Tresp das Angebot der Fachstelle Inklusion des Gemeindetags Baden-Württemberg vor. Seit 2014 berät sie Städte und Gemeinden zur Umsetzung der Inklusion vor Ort. „Bisher haben sich immer passgenaue Lösungen gefunden“, sagte Tresp.

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