Innenstadt Ost: Klage der Gegner scheitert
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Pforzheim (pm). Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat die Auffassung der Stadt Pforzheim bestätigt, wonach ein Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt Ost“ unzulässig war. Das Gericht hat auf der Grundlage einer mündlichen Verhandlung die Klage des Bündnisses abgewiesen, das den geplanten Umbau der östlichen Innenstadt verhindern wollte. Das Bürgerbegehren war unter anderem deshalb für unzulässig erklärt worden, weil nicht genügend Unterschriften gesammelt worden seien.
Das Verwaltungsgericht folgte den Argumenten der Stadt. „Es freut mich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde“, kommentierte Oberbürgermeister Peter Boch den Richterspruch. „Die Stadt Pforzheim trifft ihre Entscheidungen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien und nach bestem Wissen und Gewissen.“ Insofern werde das Urteil auch das Vertrauen in das Handeln der Verwaltung stärken. Nicht zuletzt sei dies aber auch ein guter Tag für die Innenstadtentwicklung Ost. In dem Projekt liege eine „riesige Chance“, so Boch, das Image der Innenstadt sowohl bei den Pforzheimern als auch bei Besuchern von außerhalb positiv zu prägen. Einem fest umrissenen Kreis von Gegnern, so der Verwaltungschef, stünden viele Menschen gegenüber, die mit Neugier oder sogar großen Hoffnungen auf das Projekt schauten.
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