Im Zweifel für den Angeklagten

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Gericht kann 55-Jährigem nicht nachweisen, seine Ex-Freundin mit einer Pistole bedroht zu haben

Maulbronn. „Wenn ich nach Hause fahre und mich frage, ob eine Verurteilung richtig war, war sie am Ende wohl falsch“, begründete der Maulbronner Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner am Dienstag anschaulich den Freispruch eines 55-Jährigen aus dem Landkreis Böblingen. Er musste sich wegen Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe verantworten. Am 29. Februar 2016, so lautete die Anklage, soll er zu seiner 53 Jahre alten Ex-Freundin im Raum Mühlacker gefahren sein und sie mit einer Gaspistole in der Hand gezwungen haben, zu ihm zurückzukommen. Doch letztendlich fehlten dem Gericht die nötigen Beweise.

Der Mann wurde auch deshalb freigesprochen, weil sich die ehemalige Freundin häufiger widersprach. Beispielsweise sagte sie damals, als Polizisten ihr die Gaspistole des Angeklagten zeigten, gegenüber den Beamten, sie könne nicht ganz genau sagen, dass es sich dabei wirklich um die Waffe handle, mit der sie bedroht worden sei. Vor Richter Lindner, der ihr am Dienstag ein Bild der Waffe zeigte, sagte sie aus: „Genau das ist sie.“ Während der Vernehmung wirkte sie unsicher, verdeckte teils mit beiden Händen ihr Gesicht und sagte Sätze wie: „Das kann ich nicht mehr zu 100 Prozent sagen“ oder „Da muss ich erst einmal kurz drüber nachdenken.“

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