Im Schlaf missbraucht
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Angeklagter beruft sich auf einen Filmriss und reichlich Alkohol
Enzkreis. So ein „richtiges Geständnis“ sei das ja wohl nicht gewesen, bemängelte gestern Nebenklagevertreter Bastian Meyer. „Eher ein so halbseidenes.“ Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs Wehrunfähiger angeklagte 35-Jährige hatte bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht angegeben, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Es könne sein, dass er die 18-Jährige „im Schlaf“ angefasst habe.
Wobei er trotz des Schlafes recht zielgerichtet vorgegangen sein musste; seine DNA-Spuren fanden sich sowohl im Slip der jungen Frau als auch in ihrem BH. Aufgewacht war sie in jener Juninacht vergangenen Jahres nach einer feuchtfröhlichen Party, weil sie eine Hand dort fühlte, „wo ich sie absolut nicht haben wollte“, wie sie dem Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik sagte.
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