Illegales Autorennen oder ein „reiner Zufall“?
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Sowohl die Raser als auch die Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil des Amtsgerichts nicht.
Pforzheim. Haben sich die Fahrer der beiden PS-Boliden am Abend des 20. Januar 2019 ein verbotenes Autorennen geliefert, oder rasten sie nur rein zufällig nebeneinander mit 100 Stundenkilometer und mehr über die Wilferdinger Höhe? Diese Frage beschäftigte gestern zum zweiten Mal ein Gericht.
Bereits im Oktober 2019 wurde der 22-jährige Raser vom Amtsgericht Pforzheim zu einem fünfmonatigen Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro verdonnert, der 32-jährige Verkehrssünder erhielt sechs Monate Führerscheinentzug nebst einer Geldstrafe von 60 Tagesätzen zu je 60 Euro. Basis des Urteils: der Paragraf 315d des Strafgesetzbuches, der nach einem Straßenrennen in Berlin mit tödlichem Ausgang für einen Unbeteiligten 2017 neu geschaffen wurde. Eine Verurteilung, die keiner der beiden Männer akzeptierte, sie legten Berufung ein. Ebenso die Staatsanwaltschaft, die auf ein längeres Fahrverbot plädiert hatte, bei dem der Führerschein neu beantragt werden muss.
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