Illegale Einnahmequelle beschert reichlich Ärger

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Gericht verurteilt 34-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 7500 Euro

Pforzheim. Was gewerbsmäßiger Diebstahl oder „einfacher“ Diebstahl und wie die Strafe dafür zu bemessen ist, darüber gingen die Ansichten vor Strafrichter Ingo Henze recht weit auseinander. Angeklagt waren ein Mann und eine Frau, 37 und 34 Jahre alt, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Hehlerei. Passiert war Folgendes, wie sich in der Verhandlung am Dienstag herausstellte: Der Mann hatte rund 1400 Euro Schulden bei der Frau, die er nicht bezahlen konnte.

Der Angeklagte arbeitete in einem Internetbetrieb, in dem Kosmetikartikel namhafter Hersteller verkauft wurden. Sogenannte „Retouren“ – Waren mit kleinen oder größeren Beschädigungen, oft nur an der Verpackung – wurden in einem Extraraum gelagert. Mitarbeiter durften sich dort einzelne oder auch mehrere Artikel mitnehmen. Der Mann nahm mehrere. Viele. Die gab er im Dezember 2017 seiner Freundin, die sich inzwischen von ihm getrennt hatte, mit der er sich aber immer noch gut verstand. Die Frau verkaufte die Waren, zwar unter Preis, aber immerhin. Irgendwann war die Schuld beglichen.

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