„Idiotentest“ ab 1,1 Promille
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Enzkreis (ts). Das närrische Treiben geht in die Zielgerade. Da viele Narren gerne mal zu tief ins Glas schauen, werde die Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durchführen, kündigt Fritz Bachholz vom Polizeipräsidium Karlsruhe an. Gerade bei schweren Unfällen sei Alkohol oft der Grund. „Deshalb hat die Polizei ein Hauptaugenmerk darauf“, empfiehlt Bachholz Besuchern von Faschingsveranstaltungen, rechtzeitig einen Fahrer zu bestimmen, um sicher wieder nach Hause zu kommen.
Nicht nur Feierlustige, die sich im Vollrausch hinters Lenkrad setzen, müssen mit ernüchternden Konsequenzen rechnen. Im Falle eines Unfalls ist schon bei einem Promillewert von 0,3 der Führerschein in Gefahr. Bei Werten zwischen 0,5 und 1,1 Promille drohen ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Wird jemand mit 1,1 Promille oder mehr – also „absolut fahruntüchtig“ – am Steuer erwischt, muss er sich wegen einer Straftat verantworten. Das heißt, ihm blüht eine Geldstrafe, und außerdem ist er für ungefähr ein Jahr den Führerschein los. Das ist noch nicht alles. Seit Mitte 2014 werde ab 1,1 Promille – früher erst ab 1,6 Promille – eine medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund „Idiotentest“ genannt, angeordnet, sagt Claus-Dieter Wälder, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde des Enzkreises.
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