IHK veröffentlicht Leitfaden
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Beschäftigung von Flüchtlingen
Enzkreis/Pforzheim (pm). „Täglich erreichen uns Anfragen von Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen oder ausbilden wollen, aber die Bedingungen dafür nicht kennen“, berichtet Thomas Walter, stellvertretender Geschäftsführer und Koordinator in Flüchtlingsfragen bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK). Die Bereitschaft der Unternehmen, sich in der Flüchtlingssituation zu engagieren, ist laut IHK groß. Leider stießen viele Unternehmen aber schnell auf bürokratische Hürden und rechtliche Unsicherheiten, wenn sie Flüchtlinge bei sich anstellen oder diese in einem Praktikum beschäftigen wollten.
„Für viele Fragen gibt es hilfreiche Antworten“, so Experte Walter. Für die Unternehmen sei es aber kaum darstellbar, sich allein durch den Rechts- und Verwaltungsdschungel zu kämpfen. Die IHK habe daher ein Merkblatt erstellt und auf ihrer Homepage veröffentlicht, das übersichtlich und verständlich die wichtigsten Punkte anspreche. Eine kurze Darstellung des eigentlichen Asylverfahrens und die Erklärung der wesentlichsten Begriffe sei wichtig, denn wer wisse schon den Unterschied zwischen Aufenthaltsgestattung und Aufenthaltserlaubnis zu definieren. Aber dies sei notwendig, wenn es um Beschäftigung und Ausbildung gehe. Auch bei Praktika stecke der Teufel im Detail, und auch der Mindestlohn sei hier ein wichtiges Thema. Wann kann man den Praktikanten ein Taschengeld geben, wann muss man sie richtig entlohnen? Fragen, auf die das Merkblatt übersichtlich und schnell Auskunft gebe. Für die, die tiefer in die Materie einsteigen wollen, hätten die Industrie- und Handelskammern einen umfangreichen Leitfaden „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen“ erstellt.
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