IHK begrüßt Entscheidung für die Reisebranche
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Enzkreis (pm). Ein Aufatmen gibt es bei den Reiseveranstaltern deutschlandweit, denn nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) bleiben Veranstaltern nun Millionen Euro an Nachzahlungen erspart. Darauf weist in einer Mitteilung die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK) hin. Der BFH habe entschieden, dass das Finanzamt bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern in Verbindung mit Pauschalreisen keinen Mietanteil hinzurechnen dürfe. Die Haltung, diese Buchung mit einer Anmietung gleichzusetzen und als Anlagevermögen zu werten, dürfte laut der Kammer damit bald vom Tisch sein. Der IHK Tourismusausschuss unter Führung von Peter Wagner von Eberhardt Reisen habe sich bereits in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt; abzuwarten bleibe, wie das Bundesfinanzministerium darauf reagiere.
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