„I mach di he, i verschieß di ...“
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Eine Noch-Ehe, deren Tage gezählt sind, wird zu einem Fall für den Maulbronner Strafrichter
Maulbronn. Ein Ehepaar im Scheidungskrieg und ein Waffenfund haben das Maulbronner Amtsgericht am Dienstagnachmittag beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Amtsanwalt Lothar Drautz, legte einem 60-Jährigen zur Last, seine von ihm inzwischen getrennt lebende Ehefrau in zwei Fällen bedroht zu haben. „I mach di he, i verschieß di, i bring di um.“ Das soll der Angeklagte genau so zumindest einmal zu seiner Frau gesagt haben. Zudem soll er sie bei einem Gerangel mit einem Motorradschlüssel an der Hand verletzt und ihr auf den Fuß getreten haben. Dies war zu Beginn des Prozesses noch als gefährliche Körperverletzung gewertet worden, wobei sich im Zuge der Befragung der Ehefrau eine weniger scharfe Beurteilung des Sachverhalts ergab.
Was aber strafrechtlich stärker ins Gewicht fiel als die genannten Anschuldigungen, waren die Waffen, die die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Mannes sicherstellte. Für die Pistole und ein Gewehr sowie einen Haufen Munition, die noch vom Großvater aus den beiden Weltkriegen stammen sollen, hatte der Angeklagte keine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Pistole lag übrigens mit zwei Patronen teilgeladen in der Nachttischschublade des 60-Jährigen. Während der Mann die Bedrohungen und die Körperverletzung bestritt, gab er den Waffenbesitz zu. Gegenüber dem Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner äußerte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen, die seine Noch-Ehefrau bei der Polizei angezeigt hatte. Er ließ seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Bastian Meyer, für sich sprechen. Wie sich vor Gericht schnell zeigte, befindet sich das Ehepaar seit geraumer Zeit in einem Scheidungskrieg. Es geht um Haus, Hof und Geld. Zwei erwachsene Kinder sind von den Streitigkeiten betroffen, eines davon war bei der Verhandlung anwesend und hat den Vater erst kürzlich angezeigt, weil dieser ihn mit dem Auto habe überfahren wollen, wie ein Polizist, der in dem Fall als Zeuge geladen war, kurz erwähnte. Der Sohn habe sich gerade noch mit einem Sprung auf die Seite retten können.
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