Hundefreund versteht die Welt nicht mehr

Archiv

28-Jähriger landet nach Sturz von Radfahrerin vor Gericht

Maulbronn. Großes Unrecht sei ihm widerfahren, findet ein 28-jähriger Student, der am 16. Mai 2019 mit seinem Hund Gassigehen war und ihn dabei an einer Flexleine hatte. „Als sich eine Radfahrerin näherte, hatten Sie Ihren Hund nicht im Griff. Er ist bellend auf die Radfahrerin zugelaufen, die deshalb gestürzt ist und sich Hals- und Lendenwirbelsäule gestaucht hat“, warf Lothar Drautz von der Staatsanwaltschaft dem Mann vor dem Amtsgericht Maulbronn fahrlässige Körperverletzung vor. Aber weil ihm ja großes Unrecht widerfahren sei, hat der Hundefreund Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, der überhaupt erst zustande gekommen war, weil er eine moderate Geldstrafe von 100 Euro nicht bezahlen wollte.

„Ich habe die Situation anders wahrgenommen“, erklärte der Student Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner. Seinen Hund, der keine zehn Kilo wiege, habe er an die Seite genommen, nachdem er zwei Radfahrer in 50 Meter Entfernung wahrgenommen hatte. Der Hund sei dann in seiner Nähe vor ihm hergelaufen, als er es hinter sich habe scheppern gehört. „Und dann lag die Dame im Gebüsch“, beteuerte der Hundehalter, dass er mit dem Unfall nicht zu tun gehabt habe, und präsentierte dem Richter ein Handy-Video, das er einen Tag später aufgenommen hatte und beweisen sollte, dass sich sein Hund nicht für Radfahrer interessiert. Er habe der Frau auch noch Hilfe angeboten, sie habe aber sehr aggressiv reagiert und abfällige Bemerkungen über seine Herkunft gemacht, beklagte sich der Angeklagte.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen