„Höhere Kosten bei weniger Nutzen“

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Enzkreis (fg). „Das ist ungefähr so, als ob man ein Auto kaufen würde, von dem man nicht weiß, was es kostet“, umschreibt Enzkreis-Sozialdezernentin Katja Kreeb die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes, das wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen soll. Dabei werden künftig die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen getrennt. „Alle Hilfsangebote müssen jetzt neu verhandelt und neu berechnet werden“, hat Kreeb im Sozial- und Kulturausschuss des Kreistags erklärt. Der Rahmenvertrag stehe, aber alle Details müssten noch abgeklärt werden. Insofern könne sie auch unmöglich sagen, welche finanzielle Auswirkungen die Gesetzreform für den Enzkreis habe.

Die neuen Regelungen sollen aber nur in Kraft treten, wenn der Landkreistag ihnen geschlossen zustimmt. „Ich habe dabei kein gutes Gefühl“, erklärte Landrat Rosenau, dass er nur ungerne etwas unterschreibe, von dem er nicht wisse, was es kostet. Und auch Katja Kreeb steht der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes eher skeptisch gegenüber. „Ich habe die Befürchtung, dass die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen nicht besser wird.“ Das Gesetz verursache nur Kosten, und das modulare Prinzip bei den jeweiligen Leistungen mache alles kompliziert und bringe einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich. „Höhere Kosten bei weniger Nutzen, das muss mir erst einmal jemand erklären“, findet auch Heinrich Furrer (Freie Wähler).

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