Hitzige Debatte um Altersgrenze für Politiker
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Rülke kritisiert: Anhebung für Bürgermeister gilt nicht für Landräte
Enzkreis (pm/md). Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wirft der grün-roten Landesregierung vor, ihren aus seiner Sicht „blödsinnigen Kompromiss zur Altersgrenze für Wahlbeamte offensichtlich ungenügend zu kommunizieren“. Anders als in einigen Medien berichtet, gelte dieser grün-rote Kompromiss nämlich lediglich für direkt vom Volk gewählte Oberbürgermeister und Bürgermeister. Von Kreistagen oder Gemeinderäten gewählte Landräte und beigeordnete Bürgermeister seien, zumindest nach derzeitigem Stand, von der geplanten Anhebung der Altersgrenze ausgenommen. Für Landräte und Beigeordnete sei eben keine Anhebung der Wählbarkeitsgrenze von 65 auf 67 und der Altersobergrenze von 68 auf 72 geplant. Rülke forderte erneut, diese Altersgrenzen generell abzuschaffen. Enzkreis-Landrat Röckinger hatte auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt: „Ob jemand mit 65 oder 70 Jahren noch im Beruf erfolgreich sein kann, lässt sich ausschließlich am Alter nicht festmachen. Es gibt 50-jährige Greise und vitale 70-jährige Firmenchefs. Warum sollte man nicht weiterarbeiten, wenn man daran Freude hat. Für Minister und Kanzler gibt es auch keine Altersgrenze.“ Röckinger ist jetzt 65, mit 68 müsste er altersbedingt vorzeitig abtreten. Ob er dagegen notfalls klagen werde, überlege er sich noch, so Röckinger.
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