Hauch von Faustrecht mit weißem Kragen
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Angeklagter verscherbelt fremden Bauwagen – Fall mit einigen Tücken – Richter zaubert einen Kompromiss aus dem Hut
„Das klingt nach Wildwest“, erklärte Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner gestern in Richtung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Diebstahl vor, weil er einen Bauwagen verkauft hat, der ihm nicht gehörte.
Maulbronn. Wobei die Besitzverhältnisse kompliziert waren. Aber am Ende der Verhandlung stand ein Kompromiss, mit dem alle Beteiligten leben können. Zu den Beteiligten gehört auch der Angeklagte, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist und durch den Verkauf des Bauwagens etwas von dem Geld eintreiben wollte, das der vermeintliche Besitzer des Bauwagens ihm schuldet. Nur dass der vermeintliche Besitzer offenbar nicht der rechtmäßige Besitzer war, sondern jemand anderes, der nun plötzlich ohne Bauwagen dasteht. Aber es gibt noch einen weiteren Gelackmeierten: den Käufer des Bauwagens, der 1000 Euro hinblätterte, genau genommen aber keine Besitzrechte erwarb, weil der Verkäufer nicht der Eigentümer war.
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