Hat Angeklagter aus eigenem Antrieb gehandelt?
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Brandstiftung in Singen stellt Gericht vor offene Fragen – Zerstörtes Haus muss in der kommenden Woche abgerissen werden
Pforzheim/Remchingen (weg). Die geplante Unterkunft für Flüchtlinge in Remchingen-Singen brannte lichterloh in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli (wir berichteten). Der 42-jährige Angeklagte hat die Tat eingestanden. Dass er die Wahrheit sagt, bezweifelt kein Verfahrensbeteiligter bei der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, unter Vorsitz von Richter Andreas Heidrich. Das beweisen auch die Blutspuren des Mannes am Tatort.
Nur eine Frage schwebt mehr oder weniger unausgesprochen im SaalI des Amtsgerichts: Hat der Mann aus eigenem Antrieb gehandelt, oder hat ihn jemand um einen Gefallen gebeten? Zum Beispiel darum, ein wenig Benzin in die mit Holzböden ausgelegten Räume zu gießen? Und dann anzuzünden? Der Angeklagte bestreitet es. Er bestreitet auch einen fremdenfeindlichen Hintergrund. Einen solchen vermutet indes Staatsanwalt Dr. Bernhard Ebinger, wenn er die Protokolle der Telefonüberwachung liest, wie er am Freitag sagte.
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