Handyräuber schrammt an Psychiatrie vorbei

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Freispruch ist mit vielen Auflagen verbunden – Richter verordnet Soforttherapie gegen die Schizophrenie des Angeklagten

Pforzheim. Der Freispruch war dem Angeklagten, der drei Jugendlichen ihre Handys abgeknöpft und sie massiv bedroht hat, sicher. Trotzdem stand für den 24-Jährigen alles auf dem Spiel und vieles auf Messers Schneide. Die Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim musste gestern darüber entscheiden, ob der psychisch kranke Mann zum Schutz der Allgemeinheit auf unabsehbare Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss.

Räuberische Erpressung, Raub und räuberischer Diebstahl – dass der Angeklagte, die allesamt als „schwer“ einzustufenden Straftaten begangen hat, sah das Gericht als erwiesen an. Der 24-Jährige hat im Jahr 2015, im November 2017 und dann gleich wieder im Januar 2018 seinen Opfern, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren, ihre Handys abgenommen. Bei Stress – sprich Gegenwehr – seines Gegenübers habe er zu Schlagstock, Rohrzange oder Pfefferspray gegriffen, schloss die Große Strafkammer aus der Beweisaufnahme.

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