Haltestellen sollen bis 2022 barrierefrei sein

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Enzkreis plant Bestandsaufnahme – Landrat beantwortet Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion – „Geht nicht ohne Zuschüsse“

Enzkreis (pm). Bis zum 1. Januar 2022 sollen alle Haltestellen von Bus und Bahn barrierefrei gestaltet sein: Bei dieser Klausel im Personenförderungsgesetz handelt es sich laut Landratsamt nicht um eine Auflage, die zwingend zu erfüllen ist, sondern nur um eine Zielvorgabe. Allerdings will sich der Enzkreis, was die Bushaltestellen betrifft, des Themas annehmen.

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte sich danach erkundigt, wie verbindlich die Vorgabe der Barrierefreiheit ist, wer dafür die Verantwortung trägt und wer für die Kosten aufzukommen hat. Das Ziel umzusetzen, so Landrat Karl Röckinger in seiner Antwort, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das 2015 in Kraft getretene Landesbehindertengleichstellungsgesetz verweise seinerseits auf bestehende Rechtsvorschriften und berge insoweit keine zusätzlichen Anforderungen, schreibt der Landrat laut Mitteilung an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle.

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