Hagel: Landwirte sollen Schäden melden
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Ausnahmeregelung zur Ansaat von Ackerfutter
Enzkreis (pm). Landwirte, die aufgrund höherer Gewalt – wie etwa wegen des starken Hagels am vergangenen Freitag und Sonntag – zum Beispiel Schäden auf Futterflächen zu vermelden haben und nun Flächen, die eigentlich zur Herbstbegrünung und Mulchsaat eingeplant waren, zur Ansaat von Ackerfutter verwenden müssen, können dafür eine MEKA-Ausnahmeregelung aufgrund höherer Gewalt geltend machen. Das teilt das Landwirtschaftsamt des Enzkreises mit.
MEKA ist die Abkürzung für „Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich“. Unter dieser Bezeichnung fördert das Land Baden-Württemberg eine umweltgerechte Landbewirtschaftung.
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