Hagel: Landwirte sollen Schäden melden

Archiv

Ausnahmeregelung zur Ansaat von Ackerfutter

Enzkreis (pm). Landwirte, die aufgrund höherer Gewalt – wie etwa wegen des starken Hagels am vergangenen Freitag und Sonntag – zum Beispiel Schäden auf Futterflächen zu vermelden haben und nun Flächen, die eigentlich zur Herbstbegrünung und Mulchsaat eingeplant waren, zur Ansaat von Ackerfutter verwenden müssen, können dafür eine MEKA-Ausnahmeregelung aufgrund höherer Gewalt geltend machen. Das teilt das Landwirtschaftsamt des Enzkreises mit.

MEKA ist die Abkürzung für „Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich“. Unter dieser Bezeichnung fördert das Land Baden-Württemberg eine umweltgerechte Landbewirtschaftung.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen