Haftstrafe für eine sinnlose Tat
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Gefährliche Körperverletzung an Neujahr: Gericht erkennt keine Fremdenfeindlichkeit beim Messerstich in einem Dönerimbiss
Pforzheim. Die Tat sei „unnötig wie ein doppelter Kropf“ gewesen, findet Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz deutliche Worte in Richtung der beiden Brüder, die er wenige Minuten davor verurteilt hat. Der Ältere von beiden muss – geht es nach dem Rechtsspruch – für zwei Jahre, acht Monate und eine Woche ins Gefängnis. Der Jüngere kommt, wenn er in den nächsten drei Jahren unauffällig bleibt, mit einer Bewährungsstrafe davon. Bei Letzterem ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Damit folgt Walz mit seinen beiden Schöffen weitestgehend der Auffassung von Staatsanwalt Michael Ramöller: Gegen 2 Uhr am Neujahrsmorgen 2015 wollte der jüngere Bruder einen Döner essen. Am Imbiss an der Hohenzollernstraße in Pforzheim, an dem sie vorbeigekommen waren, wurden sie abgewiesen, denn die Inhaber-Familie feierte gerade unter sich, hatte nicht einmal einen Fleischspieß auf dem Grill. Nach der ersten Abweisung kamen die beiden Brüder zurück, klopften gegen die Scheibe, fingen an, die Familie zu beleidigen. Ausrufe wie „Scheiß Ausländer!“ und „Scheiß Türken!“ seien unter anderem gefallen. Danach – da herrscht bei den Prozessbeteiligten weitgehend Einigkeit – sei alles sehr schnell gegangen und nicht mehr jedes Detail aufklärbar.
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