Haftstrafe für 33-Jährigen
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Pforzheim (weg). Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik ging deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus: Wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Jugendlichen wurde der 33-jährige Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Oberstaatsanwalt Harald Lustig hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert mit der Auflage, dass der Mann mindestens ein weiteres Jahr in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung bleibt, in der er derzeit untergebracht ist.
Die Nebenklagevertreterin Ute Staudacher hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten beantragt. Verteidiger Matthias Schaubel plädierte dagegen auf Freispruch. Die psychiatrische Sachverständige hatte den Mann als „wirr“ beschrieben, unfähig, sich zu erinnern oder sinnvolle Sätze zu sprechen. Zur Tatzeit, im September 2018, sei er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen.
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