Häckselplätze bleiben wie sie sind
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Enzkreis (pm). Die Häckselplätze im Enzkreis müssen weder eingezäunt noch durch Personal kontrolliert werden. Durch die neue Bioabfallverordnung kämen auf den Kreis keine neuen Pflichten zu, heißt es in einer Antwort von Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle.
Auf den Enzkreis-Häckselplätzen dürfen nur Baum- und Strauchschnitt bis 15 Zentimeter Durchmesser sowie Grüngut in Form von Laub, Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenresten angeliefert werden. Der Grünschnitt, also das holzige Material, werde ausschließlich thermisch und damit energetisch verwertet, weshalb die Verordnung für diesen Teil der Bioabfälle nicht greife, so der Landrat. Weil das Grüngut kompostiert werde, seien für dieses Material einige Regelungen der Verordnung anzuwenden. Dies betreffe jedoch in erster Linie das Lieferscheinverfahren zwischen dem Enzkreis und dem Entsorgungsunternehmen. Eine differenzierte Erfassung der Anlieferungen am Häckselplatz sei nicht vorgesehen, auch die nach der Verordnung vorgeschriebene „Hygienisierung“ betreffe den Kreis als „Einsammler“ nicht.
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