Haarscharf am Knast vorbei
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48-Jähriger kommt nach Auftritt mit Heckenschere in Nachbars Garten mit Bewährungsstrafe davon
Enzkreis (weg). Was doch so eine unschuldige Haselnusshecke bewirken kann: Am Mittwoch bescherte sie einem 48-jährigen Graveur eine neunmonatige Bewährungsstrafe mit unangenehmen Bewährungsauflagen: Der Mann hat 80 Arbeitsstunden abzuleisten, wird einem Bewährungshelfer unterstellt, und er hat die Sucht- sowie die Schuldnerberatungsstelle zu kontaktieren.
Wäre es nach Staatsanwalt Johannes Jungmann gegangen, wäre die Strafe wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung ohne Bewährung ausgesprochen worden. In diesem Falle folgte Richter Konrad King jedoch zumindest teilweise Verteidiger Florian Bähr, der eine sechsmonatige Bewährungsstrafe als „letzten Schuss vor den Bug“ für ausreichend erachtet hatte.
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