„Guter Familienvater“ verteidigt die Ehre
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Bagatell-Streit endet mit übler Körperverletzung – Angeklagter tischt völlig abstruse Story auf und gibt Einblick in sein Seelenleben
Maulbronn. Der Anlass – eine Bagatelle. Die Folgen – eine üble Körperverletzung. Für seinen Ausraster muss ein 50-Jähriger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro bezahlen. Damit fährt er ziemlich gut. Denn was der Täter sich am 29.März in einem Wohngebiet in einer kleinen Gemeinde im östlichen Enzkreis geleistet hat, hätte noch übler ausgehen können, als es sowieso schon war. Der Angreifer soll, so der Vorwurf in einem Strafbefehl, gegen 14 Uhr seinem Opfer einen harten Kopfstoß versetzt und anschließend auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Die Folgen: Nasenbeinfraktur, Stauchungen an der Halswirbelsäule und Prellungen am ganzen Oberkörper und im Gesicht. Vier Wochen war das Opfer krankgeschrieben, die Nase musste operiert werden.
Gegen den Strafbefehl hatte der Täter Widerspruch eingelegt. Die Behauptungen des Opfers seien ein riesengroßer Schwindel. „Der will mich fertigmachen. Alles eine Lüge – ganz einfach“, schilderte der in Kasachstan geborene deutsche Staatsangehörige im Amtsgericht Maulbronn die seiner Meinung nach zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.
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