Gutachter tappt im Dunkeln
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Kontrolleure mit Messer bedroht: Angeklagter ist entweder psychisch krank oder ein Simulant
Pforzheim. Wie schmal der Grat zwischen vermeintlichem Kavaliersdelikt und Verbrechen sein kann, hat die Schwarzfahrt eines 26-Jährigen gezeigt. Auch wenn die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim es nach zweitägigem Prozess bei einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, beließ, hatte Staatsanwalt Sven Baumgart zuvor eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert.
Wenn es um seinen Transport von A nach B geht, folgt der 26-Jährige seinen eigenen Gesetzen. Seit 2012 wurde er dreimal wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt, einmal war das Auto gestohlen. Auch am 20. Februar 2019 scherte er sich nicht um Regeln im öffentlichen Nahverkehr. Den Bus der Linie zwei nutzte er ohne Ticket, im Verlauf einer Kontrolle zückte er ein Teppichmesser, das er immer wieder auf- und zuschnappen ließ.
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