Gutachter attestiert Vater eine seelische Störung
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Prozess um tote Kinder in Aurich: Experte empfiehlt Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
Vaihingen-Aurich (aa). „Das wird heute das wichtigste Gutachten“, meinte Richter Roland Kleinschroth auf dem Weg zum schnellen Mittagessen. Am Dienstagnachmittag gab Dr. Dr. Kristian-Olav Rosenau, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Heilbronner Prozess um die beiden getöteten Kinder in Aurich seine Einschätzung zum Angeklagten ab. Verminderte Schuldfähigkeit attestierte er und empfahl eine Unterbringung des Vaters in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Gutachter hält es für ausgeschlossen, dass der Angeklagte bei der Verhandlung vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Theater spielt. Unbeweglich sitzt der 40-jährige Spanier zwischen Dolmetscherin und seinem Verteidiger. Ängstlich, distanziert, bedrückt hat ihn der Gutachter auch bei seinen drei Besuchen im Mai und Juni im Justizkrankenhaus Hohenasperg erlebt und empfunden: „Es herrschte eine durchgehend depressive Grundstimmung. Er konnte zur Ablauf der Tat nichts sagen. Hat sich nur daran erinnert, dass er mit den Kindern zu Abend gegessen hat, spielte und sie dann ins Bett brachte. Dort hat er ihnen etwas vorgelesen.“ An die Zeit danach habe der 40-Jährige keine durchgehenden Erinnerungen. Rosenau spricht von einer „retrograden Amnesie“, einer speziellen Form der Amnesie, bei der Personen nicht mehr in der Lage sind, sich an Geschehnisse vor einem bestimmten Ereignis zu erinnern. Und von einem stuporösen seelischen Zustand – Betroffene wirken wie versteinert und reagieren nicht auf Ansprache. Die Steuerungsfähigkeit sei erheblich gestört gewesen.
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