Grundstücksgeschäft beschäftigt Gericht
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Heimsheim (pm). Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe hat eine Schadensersatzklage der Stadt Heimsheim gegen ihren ehemaligen Bürgermeister abgewiesen. Er hatte 2006 zusammen mit seiner Ehefrau von seiner damaligen Sekretärin, einer Verwaltungsangestellten der Stadt, zum Preis von 30000 Euro ein auf der Gemarkung gelegenes Wiesengrundstück gekauft, das nach dem Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesen war. Die Stadt Heimsheim als Klägerin hatte geltend gemacht, ihr sei 2012 bekanntgeworden, dass die Sekretärin das Grundstück ausdrücklich der Stadt und nicht dem Bürgermeister als Privatperson zum Kauf angeboten habe. Der habe das Angebot nicht an die Kommune weitergeleitet. Seit einem Beschluss des Gemeinderats von 2011 für ein Wohngebiet sei der Wert des Grundstücks auf rund 140000 Euro gestiegen.
Das Verwaltungsgericht hat die Schadensersatzklage der Stadt abgewiesen, weil sich eine Dienstpflichtverletzung des früheren Bürgermeisters nicht feststellen lasse. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, in der der Ex-Bürgermeister als Beteiligter und die damalige Sekretärin als Zeugin vernommen wurden, habe die Kammer nicht die hinreichende Überzeugung gewinnen können, heißt es in einer Mitteilung, dass die Sekretärin tatsächlich das Grundstück ausdrücklich und unmissverständlich zunächst der Stadt angeboten habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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