Gold-Klau: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe

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33-Jähriger wegen Diebstahl in der eigenen Firma verurteilt

Pforzheim. Zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden hat die Auswärtige Große Strafkammer in Pforzheim einen 33-Jährigen verurteilt, dem gewerbsmäßiger Diebstahl als Mitglied einer Bande vorgeworfen worden war. Am Tag der Plädoyers hatte sich der Angeklagte als „einen der gesetzestreuesten Menschen auf der Erde“ bezeichnet. Nachzuweisen war ihm letztlich nur eine einzige Tat.

In der Nacht zum 25. Oktober vergangenen Jahres hatte er in der Firma im Enzkreis, in der er beschäftigt war, goldhaltige Flüssigkeit in einen Kanister abgefüllt, der später an verschiedenen Stellen der Firma aufgetaucht war, wo er absolut nichts verloren hatte. Kollegen, die dem 33-Jährigen eigentlich wohlwollend gegenüberstanden, hatten den für sie unglaublichen Vorgang gefilmt. In der Flüssigkeit befanden sich etwa 17 Gramm Gold zum Preis von 15775 Euro, wie Erster Staatsanwalt Dr. Bernhard Ebinger errechnet hatte.

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