Gericht spricht Kleptomanin frei

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Psychische Erkrankung macht 59-Jährige immer wieder zur Diebin

Maulbronn. Ihre schwere Persönlichkeitsstörung und eine juristische Feinheit haben gestern eine 59-jährige Angeklagte vor einer weiteren Verurteilung wegen Ladendiebstahls bewahrt. Sie wurde freigesprochen. Nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, Dr. Rolf-Dieter Splitthoff, ist die Angeklagte nur vermindert schuldfähig und nach der Beweisaufnahme war Richter Dr. Bernd Lindner überzeugt davon, dass sie ohne jede Absicht handelte, als sie sich die Waren aneignete. Was sollte die Alleinstehende auch mit den sechs Paar Herrensocken, die sie am 26. oder 27. April bei einem Bekleidungsgeschäft in Mühlacker mitgehen ließ, und wozu entwendete sie im gleichen Zeitraum bei einem Gemüsehändler in Pforzheim Paprika, Tomaten und Birnen im Wert von 4,50 Euro, wenn sie diese nicht verzehrte, sondern achtlos irgendwo liegen ließ? In 99,9 Prozent der Fälle würde man dem Dieb nicht glauben, dass er sich an den gestohlenen Waren nicht bereichern wolle, beugte der Amtsgerichtsdirektor in der Begründung seines Freispruchs eventuellen Nachahmern vor.

Nicht um ein gutes Gefühl zu haben, stahl die Angeklagte, sondern um sich schuldig zu fühlen. „Ich weiß ja, dass man so etwas nicht tun darf, ich will mich damit selber bestrafen“, führte die verhuschte und weinerlich flüsternde 59-Jährige als Grund für ihre zwanghaften Handlungen an. Lange unterhielt sich der psychiatrische Gutachter alleine mit der Angeklagten und kam am Ende zu der Einschätzung, dass sie offensichtlich unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet. Eine falsche Beschuldigung, verlorene Achtung und Wertschätzung führten bei ihr zum Frust, der die Selbstbestrafung zur Folge hat. Sie habe sich nicht gegen die Impulse auflehnen können, etwas stehlen zu müssen. Eine gerichtlich verfügte Betreuungsanordnung hielt Dr. Splitthoff aber nicht für erfolgversprechend. Mittlerweile, so erklärte er, verlasse die Angeklagte ihre Wohnung nur noch in Begleitung. Meistens sei die Behauptung, man habe das Diebesgut später weggeworfen, ja eine Schutzbehauptung, sagte Anklagevertreterin Sigrid Micol in ihrem Plädoyer.

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