Gericht macht Weg für Verpflichtung von OB frei
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Bretten (pm). Über ein Jahr nach der der OB-Wahl in Bretten kann Martin Wolff aufatmen: Die Anfechtung des Urnengangs ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nun endgültig vom Tisch. Am 5. Februar findet in einer öffentlichen Ratssitzung die Verpflichtung des Oberbürgermeisters statt, der seine zweite Amtszeit antritt. „Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses bin ich erleichtert, dass das Thema nach über einem Jahr nun zum Abschluss gebracht werden konnte“, erklärte Bürgermeister Michael Nöltner.
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