Gericht lehnt Eilantrag der Rechten ab

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Die SPD-Politikerinnen Katja Mast und Franziska Giffey unterstützen die Pforzheimer Gegendemonstranten

Heute wird „Die Rechte“ in Pforzheim aufmarschieren. Einen Eilantrag der Partei, um unter anderem ihren Streckenverlauf auszuweiten, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt. Zahlreiche Gegner folgen dem Aufruf des Bündnisses „Pforzheim nazifrei“ und kündigen Gegendemonstrationen an.

Pforzheim (pm). Die Versammlung der „Rechten“ in der Pforzheimer Innenstadt steht unter dem Motto „Festung Europa – für den Erhalt unserer Kulturen“. Einen Eilantrag der Partei, nach dem unter anderem die Strecke der Kundgebung ausgeweitet werden sollte, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun abgelehnt. Bereits am 25. April habe die Stadt Pforzheim gegenüber dem Landesvorsitzenden der Partei eine Verfügung erlassen, in der angeordnet worden sei, dass der Platz an der Ecke Zehnthofstraße, Klostermühlgasse und Gerberstraße im Bereich des Emma-Jaeger-Bads nicht als Örtlichkeit für eine Kundgebung von der Partei genutzt werden dürfe, so das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Als Begründung der Einschränkung heißt es unter anderem, dass am 11. Mai für die Innenstadt zahlreiche weitere Veranstaltungen und Gegenkundgebungen angemeldet worden seien. Insbesondere bestehe bei Durchführung der Zwischenkundgebung vor dem Emma-Jaeger-Bad die Gefahr, dass aufgrund der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen die in unmittelbarer Nähe gelegene Kreuzung Deimlingstraße, Zehnthofstraße und Am Waisenhausplatz blockiert werde. Diese Kreuzung müsse aber zur Gewährleistung der Rettungswege für Bewohner und die erwartete Anzahl an Besuchern „auf jeden Fall offengehalten werden“, schreibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe weiter.

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