Gericht glaubt nicht an den Hackerangriff

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69-Jähriger wird wegen des Tauschs von kinderpornografischen Bildern und Videos zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Pforzheim (ih). Weinerliche Unschuldsbeteuerungen, empörte Schuldzuweisungen, krude Hackerangriffstheorien verquirlt mit Paragrafen-Reiterei – den Vorwurf, über Skype kinderpornografisches Material ausgetauscht zu haben, wies der Angeklagte vehement zurück. Es half nichts: Strafrichter Philipp Hauenschild vom Amtsgericht Pforzheim verurteilte den 69-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Die äußere Erscheinung des Rentners aus dem Enzkreis beeindruckte wenig, umso schillernder sein Lebenslauf: Jura Studium in Heidelberg, Psychologie-Studium in Amerika, internationale Lehr- und Forschungstätigkeit. Heute lebt der Angeklagte bei seiner Verlobten, erhält unter 500 Euro Rente monatlich.

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