Gericht bestraft „Einkaufstouren“

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Pforzheim (weg). Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs hat das Schöffengericht in Pforzheim sechs Ungarn verurteilt. Wie berichtet, bestand die Idee des 45-jährigen Hauptangeklagten, der dazu Landsleute als Komplizen anwarb, darin, auf verschiedenen Banken Giro-Konten einzurichten, auf denen sich kein Geld befand. Allerdings ließ sich mit den dazugehörigen Bankkarten auch ohne Guthaben wunderbar einkaufen – es entstand ein Schaden von insgesamt knapp 40000 Euro.

Unterstützt wurde der Drahtzieher von zwei Paaren, die für den Haupttäter und seine Frau auf Einkaufstour gingen. „Bei der dritten Bank habe ich gemerkt, dass etwas nicht stimmt“, sagte eine der Beteiligten, die von Anfang an ein Geständnis abgelegt hatte. Die Waren, teils vom Allerfeinsten, landeten entweder in der Wohnung des Hauptangeklagten oder wurden weiterverkauft. Alle Angeklagten hatten am zweiten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt, und der 45-Jährige hatte dabei alle Schuld auf sich genommen.

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