Gericht bestätigt Schuldspruch

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Berufungsverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie – Angeklagter will nur „recherchiert“ haben

Pforzheim. In einer Berufungsverhandlung hat das Landgericht den Schuldspruch gegen einen 57-Jährigen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material bestätigt. Der Angeklagte kündigte an, Revision einzulegen. Er war in erster Instanz vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, jetzt entschied die auswärtige Strafkammer des Landgerichts auf sechs Monate ohne Bewährung. Der Angeklagte zeige sich „uneinsichtig“, obwohl er einschlägig vorbestraft sei. „Ich weiß nicht, wie viele Urteile Sie noch brauchen“, wunderte sich der Vorsitzende Richter Andreas Heidrich.

Der Vorwurf, der Angeklagte habe einen Link auf seiner Homepage gesetzt, der letztlich auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt führen könnte, konnte nicht aufrechterhalten werden, weil dies nach Ansicht des Gerichts „Verrenkungen“ und Umwege des Nutzers erfordert hätte. Anders verhalte es sich mit den Filmen und Datenträgern, die bei einer Hausdurchsuchung 2009 entdeckt worden waren. Unter anderem gab es einen Film, in dem nackte Jungen Karten spielen und dabei „in unnatürlicher Weise ihre Beine spreizen und an sich herunterschauen“, wie Staatsanwältin Christine Raschinski beschrieb. Wenn man, so das Gericht, nicht nur den Besitz von einschlägigem Material bestreite, sondern wie der Angeklagte behaupte, dieses sei ihm untergeschoben worden, „ist das ein bisschen zu viel des Guten“, fand Richter Heidrich. Der Angeklagte hatte unter anderem damit argumentiert, er habe als freier Journalist recherchiert.

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