Gericht befasst sich mit Schrott
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57-jähriger reisender Händler steht wegen eines nicht alltäglichen Diebstahlfalls vor Gericht – Handyfotos entlasten den Angeklagten
Wie ein Freispruch zustande kommen kann, hat sich in dieser Woche mustergültig bei einem Prozess beim Amtsgericht Maulbronn gezeigt, bei dem es um Schrottdiebstahl ging. Allerdings war der Fall keineswegs alltäglich.
Maulbronn/Enzkreis. „Wenn Sie nachher heimfahren, können Sie nicht sagen, Sie hätten hier einen unfairen Prozess bekommen“, richtete Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner das Wort an den 57-jährigen reisenden Schrotthändler auf der Anklagebank, nachdem er sein Urteil gefällt hatte: Freispruch! Der Angeklagte hatte zuvor in schroffem Ton geäußert, er sei doch bereits vor der Verhandlung „sowieso schon verurteilt“ gewesen – wie vor ein paar Jahren, als er ebenfalls zu unrecht angeklagt und zu einer Geldstrafe verdonnert worden sei. „Am Ende ist der Schrotthändler doch immer der Dumme.“
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