Gericht beanstandet Bebauungsplan

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Knittlingen (cb). Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat der Knittlinger Gemeinderat grünes Licht für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Knittlingen – B35-Mitte, dritte Änderung“ gegeben. Der Plan umfasst nur einen Teilbereich des insgesamt sehr großen Gebiets.

Der Aufstellungsbeschluss sei, wie Planer Siegfried Gerst und Rechtsanwalt Dr. Dieter Weiblen erläuterten, nötig geworden, weil ein im Gebiet ansässiger Einkaufsmarkt seine Verkaufsfläche über die im Bebauungsplan vorgesehene Größe von 1200 Quadratmetern hinaus habe erweitern wollen. Das Landratsamt habe den entsprechenden Antrag zwar abgewiesen, das Regierungspräsidium diese Einschätzung bestätigt, doch das Verwaltungsgericht in Karlsruhe habe bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Ziel sei nun zunächst, den Weg zu bereiten für eine Sondergebietsnutzung. Nur dann könnten Aussagen zur erlaubten Verkaufsfläche getroffen werden.

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