Gericht: NABU hat ein Recht auf Informationen

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Urteil im Streit um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Enzkreis (pm). Der Naturschutzbund hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung des Naturschutzgebiets „Kalkofen“ auf Gemarkung Mönsheim zum Einsatz kommen. Das hat die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe am Montag entschieden.

In seiner Mitteilung umreißt das Verwaltungsgericht nochmals kurz die Vorgeschichte des Verfahrens. Demnach hatte der Naturschutzbund vom Landratsamt Enzkreis (anonymisierte) Aufzeichnungen verlangt, was den Einsatz von Unkrautvertilgern im Schutzgebiet betrifft, die nach Einschätzung der Naturschützer schädlich für die dortige Artenvielfalt sein könnten. Die Enzkreis-Behörde, so das Verwaltungsgericht, habe dem NABU daraufhin anonymisierte – ohne die Namen der Landwirte – Kontrollberichte übersandt und mitgeteilt, bei routinemäßigen Stichproben habe es in den vergangenen fünf Jahren keine Beanstandungen gegeben. Weitere Erhebungen und Dokumentationen, habe das Landratsamt weiter erklärt, sähen die Richtlinien für Betriebskontrollen im Bereich Pflanzenschutz nicht vor. Der NABU hatte daraufhin, um den eigenen Informationsanspruch juristisch zu klären, Klage gegen das Land erhoben.

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