Gericht: Brettener OB-Wahl rechtens

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Neuwahlen sind damit vom Tisch

Karlsruhe/Bretten (lsw). Die Oberbürgermeisterwahl in Bretten ist rechtens, Neuwahlen sind damit vom Tisch. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag und beendete damit die Hängepartie um die Gültigkeit der Wahl Ende vergangenen Jahres.

Die zuständige Kammer wies die Anfechtungsklage eines Brettener Bürgers ab, der als Vertreter einer Bürgerinitiative gegen das Land Baden-Württemberg geklagt hatte. Seiner Ansicht nach war die Stimmenauszählung im vergangenen Dezember beim zweiten Wahlgang nicht korrekt abgelaufen. Außerdem habe Amtsinhaber Martin Wolff (parteilos), der letztlich äußerst knapp gewann, die Wahl unzulässig und zu seinen Gunsten beeinflusst. Dem folgten die Richter nicht. Zwar sei am Morgen nach der Wahl nicht-öffentlich ausgezählt worden, was gegen geltende Vorschriften verstößt. Das hatte später auch das Regierungspräsidium Karlsruhe gerügt. Aber für die Anfechtung einer Wahl komme es darauf an, ob ein solcher Verfahrensfehler das Ergebnis verändert haben könnte, so die Vorsitzende Richterin. Das war in Bretten nach Ansicht der Kammer nicht der Fall. Die vorschriftsmäßig öffentliche Auszählung am Abend nach der Wahl hatte das gleiche Ergebnis gehabt wie die nicht-öffentliche am Morgen. Wolff gewann letztlich hauchdünn mit zwölf Stimmen Vorsprung gegenüber seinem Herausforderer Aaron Treut (CDU).

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