Gefängnis statt Psychiatrie

Archiv

Angeklagter ist schizophren

Pforzheim. Freispruch oder Einweisung in eine Psychiatrie? Im Fall einer versuchten Vergewaltigung am 30. Juli 2019 sowie einer Zellen-Zündelei am 8. September 2019 wählte die Auswärtige Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Stier einen Mittelweg und verurteilte den 24-jährigen Asylbewerber, der an Schizophrenie leidet, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Damit ging ein Prozess mit Tücken zu Ende. So weigerte sich die Studentin aus Mexiko, die der Angeklagte im Anschluss an eine Zugfahrt in Pforzheim bis zur St.-Georgen-Straße verfolgt, gepackt und zwischen die Beine gegriffen hat, für weitere Aussagen nach Deutschland zu kommen. Auf Basis der verbliebenen Aussagen konnte der Sachverständige die Frage der Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht beantworten. Obwohl er es für wahrscheinlich hielt, dass der Mann weitere Straftaten begeht, war damit eine Unterbringung und Behandlung der Schizophrenie vom Tisch.

Die Vorwürfe der Nötigung und versuchten schweren Brandstiftung mittels Notruf-Terror und Zellen-Zündelei in der JVA Stammheim ließen sich wegen oberflächlicher Ermittlungen nicht halten. Da der Sachverständige dem Angeklagten zudem eine mögliche Schuldunfähigkeit attestiert hatte, musste das Gericht den 24-Jährigen in diesem Punkt freisprechen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen