Gefährliche Hunde sind eine Seltenheit
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Ötisheim (eld). Reine Formsache war im Ötisheimer Gemeinderat eine Änderung der Polizeiverordnung, was das Halten gefährlicher Hunde betrifft. In der neuen Fassung ist der Rhodesian Ridgeback nicht mehr auf der Liste aufgeführt. Die Gemeinde orientiert sich damit an Paragraf 1 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum. Wie Bürgermeister Werner Henle auf Nachfrage von Dorthe Hönicke (Es geht noch mehr ...) mitteilte, müssen Halter von gefährlichen Hunden in der Gemeinde jährlich rund 1000 Euro an Hundesteuer bezahlen. Der Bürgermeister: „Es betrifft keine zehn Hunde.“ Auf Anregung von Ingrid Burger (BUN) kommt das Thema Hundesteuer im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals auf den Tisch.
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