Gebührensatzung an Vorschriften angepasst

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Ölbronn-Dürrn (ram). Die Gebührensatzung für öffentliche Leistungen wurde in der Ölbronn-Dürrner Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend einstimmig den geltenden rechtlichen Vorschriften angepasst. Die neue Version gilt ab 1. Oktober. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 1996 und wurde nur bei der Einführung des Euro umgerechnet. „Daher stammen auch die krummen Beträge“, erklärte Bürgermeister Norbert Holme. Nun habe man für jeden Einzelfall den Aufwand erhoben und entsprechend der rechtlichen Vorgaben mit Gebühren hinterlegt. Das ist notwendig, weil der Kalkulation betriebswirtschaftliche Grundsätze zugrunde liegen müssen, wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht. „Zur Ermittlung des Gebührensatzes wird der gewichtete Stundensatz aller beteiligter Mitarbeiter ermittelt und auf die verwendete Zeiteinheit umgerechnet“, heißt es dazu in der Erklärung. Eine Zeiteinheit betrage in der Doppelgemeinde 15 Minuten. Als Personalkosten wurden die der Ölbronn-Dürrner Mitarbeiter zugrunde gelegt. Um von krummen Beträgen wegzukommen, habe man abgerundet.

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