Für den Ernstfall vorsorgen

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Vortrag im TeleGis beschäftigt sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht

Sternenfels. „Selbst regeln, was sonst ein Gericht übernehmen würde“: die Kernaussage einer Informationsveranstaltung zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ mit dem Rechtsanwalt und früheren Murrhardter Bürgermeister Ulrich Burr im TeleGis in Sternenfels. Bürgermeister Werner Weber, derzeit selbst gesundheitlich angeschlagen, lag nicht falsch, als er ein breites Interesse der Bevölkerung an einer solchen Veranstaltung vermutete und den Juristen als persönlich Bekannten nach Sternenfels einlud. Kenne doch, so Weber, bestimmt fast jeder im familiären oder beruflichen Umfeld Fälle, in denen ein Mensch plötzlich schwer erkrankt oder durch einen Unfall zumindest zeitweise geschäftsunfähig geworden sei. Wenn für eine solche Situation dann keine Vorsorge getroffen ist, sei die „Überraschung“ groß, wenn etwa die Bank ohne Kontovollmacht kein Geld ausbezahle oder ein Vertrag nicht verändert oder gekündigt werden könne.

Wie Referent Burr ausführte, bestelle in solchen Fällen das Amtsgericht einen Betreuer, der für den Erkrankten bis zum Wiedereintritt dessen Geschäftsfähigkeit handeln müsse. Wobei eine solche „Einmischung“ des Betreuungsgerichts in die innersten familiären und persönlichen Dinge gewiss nicht jedermanns Sache sei. Auch für den Ehepartner gelte kein Sonderrecht.

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