Fünf Jahre Haft für betrunkenen Messerstecher
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Schwurgerichtskammer in Karlsruhe verurteilt Kraftfahrer aus Pforzheim – Motiv für Angriff auf die Nachbarn bleibt im Dunkeln
Karlsruhe/Pforzheim (eki). Ein Messerstich in den Oberkörper eines Menschen ist aus rechtsmedizinischer Sicht immer lebensgefährlich. Deshalb wurde ein 55 Jahre alter Kraftfahrer aus Pforzheim vom Landgericht Karlsruhe am Mittwoch auch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
„Nach der Verbüßung des ersten Jahrs wird zudem die Unterbringung in eine therapeutische Einrichtung angeordnet“, betonte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt bei der Urteilsverkündung. Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau hatte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Verteidiger Cornelius Schaffrath hatte bei seinem Plädoyer argumentiert, dass sein Mandant den Angriff aus freien Stücken beendet habe und deshalb lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren zu verurteilen sei.
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