Frist für Arbeitgeber endet am 31. März
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Enzkreis/Pforzheim (pm). Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie laut einer Mitteilung der Agentur für Arbeit für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe ans zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März – eine Fristverlängerung ist nicht möglich – nachholen. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochentags von 9.30 bis 11.30 Uhr unter Telefon 0721/8237066 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim.
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