Freundschaftsdienst mit Folgen

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Weil er dem Schuldner seines Chefs das Handy abnahm, ist ein 23-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden

Pforzheim. Wegen unentgeltlicher Fahr- und Freundschaftsdienste, die ein 23-jähriger in der Hoffnung auf einen bezahlten Job als Autoaufbereiter für einen zwielichtigen Geschäftsmann geleistet hat, musste sich der junge Mann am gestrigen Donnerstag wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung vor dem Schöffengericht verantworten. Am Ende wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Weil der Geschäftsmann und Haupttäter, der Anfang Mai bei seinen Opfern mit Faustschlägen und Tritten vermeintliche Geldforderungen aus einem Bordellbesuch eintreiben wollte, derzeit nicht verhandlungsfähig ist, wurde das Verfahren gegen ihn als Haupttäter abgetrennt. So konnte gestern nur der Prozess gegen seinen jungen Gehilfen verhandelt werden.

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