Freispruch für die Angeklagte
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Selbstmordversuch im Auto hat ein Nachspiel vor Gericht – 54-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig
Karlsruhe/Enzkreis (weg). „Ich kann nicht mehr. Ich habe mich umbringen wollen“, sagte die schwer verletzte 54-Jährige am 26. März vergangenen Jahres zu dem Mann, der gegen 8.20 Uhr auf der Straße zwischen Königsbach-Stein und Wilferdingen Erste Hilfe bei der Eingeklemmten leistete. Die Frau, die Richtung Wilferdingen auf gerader Strecke fuhr, hatte das Steuer herumgerissen und war frontal gegen einen entgegenkommenden Lastwagen gekracht. Wie durch ein Wunder wurden der 65 Jahre alter Fahrer und seine Ehefrau nur relativ leicht verletzt. Am Donnerstag musste sich die verhinderte Selbstmörderin wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht unter Vorsitzendem Richter Leonhard Schmidt verantworten. Möglich wäre auch ein Urteil wegen versuchten Mordes gewesen, wie der Vorsitzende nach der Beweisaufnahme sagte. Tatsächlich aber wurde die Angeklagte, die sich noch nie etwas hatte zuschulden kommen lassen, freigesprochen.
Wie die psychiatrische Sachverständige darlegte, litt die Frau an einer extrem schweren Depression. Sie habe an der schwersten Form der Depression gelitten, der Gefühlsstarre. Sie konnte nichts mehr empfinden, keinem Menschen sagen, wie sie sich fühlte. Damit war zwar ihre Einsichtsfähigkeit nicht beeinträchtigt, ihre Steuerungsfähigkeit aber war aufgehoben. Sich in die Lage anderer Menschen hineinzuversetzen, war ihr nicht möglich.
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