Freispruch für Mann und Vogelhäuschen

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Anklage wegen Brandstiftung lässt sich nicht erhärten

Keltern/Pforzheim (weg). Mit einem Freispruch ist das Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung gegen einen 41-jährigen Angeklagten zu Ende gegangen. Grund: Durch eine Zigarette ist das Auto am 18. Februar vergangenen Jahres gegen 4 Uhr morgens definitiv nicht in Brand geraten, sagte der Sachverständige. Und ob tatsächlich der 41-jährige Angeklagte in dem Wagen saß und dort ein Schläfchen machte, weiß kein Mensch. Und mit einem hölzernen Vogelhäuschen könne niemand eine Autofensterscheibe einschlagen. Da gehe eher das Häuschen zu Bruch, sagte der Sachverständige. Ein technischer Defekt aber sei nicht auszuschließen.

Laut Anklage hatte der Mann am Vorabend des Brandes reichlich Alkohol getrunken, hatte sodann ein Vogelhäuschen von einer Terrasse zur Hand genommen und damit die Seitenscheibe eines in der Einfahrt stehenden Fahrzeuges eingeschlagen. In diesem habe er sich dann zur Ruhe gelegt. Zuvor aber habe er noch ein sogenanntes Schlummerzigarettchen geraucht, das dann den ganzen Wagen in Brand gesetzt habe.

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