Freiheitsstrafe auf Basis von Indizien

Archiv

Früherer Mitarbeiter soll Edelmetall aus Wimsheimer Firma gestohlen haben – Verteidiger will wohl Rechtsmittel einlegen

Maulbronn. Kein Video, kein Augenzeuge, kein Geständnis und von der Beute keine Spur: Den Ex-Mitarbeiter, der Edelmetall im Wert von 52000 Euro aus einer Wimsheimer Gold- und Silberscheideanstalt gestohlen haben soll, hat Richter Dr. Bernd Lindner auf Basis von Indizien zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Für Verteidiger Muzaffer Baylan ist der Fall damit nicht erledigt. Er kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

An zehn Tagen zwischen dem 5. September und dem 19. November 2015 hat sich der Dieb bei Edelmetallresten bedient, die bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen angefallen waren. Dabei ging der Täter mit so viel Fachwissen vor, dass die Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand erst bei der Inventur Ende November auffällig ins Gewicht fielen. Neben Gold in verschiedenen Legierungen ließ der Täter auch jeweils die dazugehörigen Warenbegleitscheine und damit ein maßgebliches Kontroll-Dokument verschwinden (wir berichteten). Bei der Suche nach alternativen Tätern durchforstete Rechtsanwalt Muzaffer Bayan Betriebsabläufe, arbeitete sich akribisch durch das komplexe Warenein- und Warenausgangssystem von Buchungen, Gegenbuchungen, Kontroll- und Zwangsbuchungen, nahm Sicherheitsvorkehrungen unter die Lupe und prüfte Urlaubs- und Krankheitstage, Vertretungsregelungen und Arbeitszeiten.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen