Frau stirbt nach Routine-OP

Archiv

Ärzte müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten

Eine Frau aus Oberderdingen musste nach einem Küchenbrand in eine Spezialklinik gebracht werden © Fotolia

Eine Frau aus Oberderdingen musste nach einem Küchenbrand in eine Spezialklinik gebracht werden © Fotolia

Pforzheim/Neuenbürg/Karlsruhe. Eine 71 Jahre alte Patientin ist am 27. Dezember 2010 trotz aller ärztlichen Bemühungen nach einem Routineeingriff in den Enzkreiskliniken in Neuenbürg gestorben. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich jetzt der Chefarzt der Chirurgie sowie der Chefarzt der Inneren vor Richter Claus Möllinger zu verantworten. „Unglück und Unrecht liegen im Grenzbereich“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte er als Urteil eine Verwarnung mit einem Strafvorbehalt ausgesprochen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen