Frau stirbt nach Routine-OP
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Ärzte müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten
Eine Frau aus Oberderdingen musste nach einem Küchenbrand in eine Spezialklinik gebracht werden © Fotolia
Pforzheim/Neuenbürg/Karlsruhe. Eine 71 Jahre alte Patientin ist am 27. Dezember 2010 trotz aller ärztlichen Bemühungen nach einem Routineeingriff in den Enzkreiskliniken in Neuenbürg gestorben. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich jetzt der Chefarzt der Chirurgie sowie der Chefarzt der Inneren vor Richter Claus Möllinger zu verantworten. „Unglück und Unrecht liegen im Grenzbereich“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte er als Urteil eine Verwarnung mit einem Strafvorbehalt ausgesprochen.
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