Frau glaubt an eine große Verschwörung
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Vor dem Amtsgericht in Maulbronn muss sich eine Angeklagte verantworten, die ihren ehemaligen Vorgesetzten verfolgt hat
Gekaufte Richter und Polizeibeamte sowie eine unrechtmäßige Kündigung: Es waren mehrschichtige Wahnvorstellungen, die eine Angeklagte vor dem Maulbronner Amtsgericht ausbreitete. Am Ende stand der Freispruch, weil ihre Schuldfähigkeit angezweifelt wurde.
Maulbronn. Ihr ehemaliger Vorgesetzter sah sich mit so vielen E-Mails, SMS und Anrufen konfrontiert, dass er sich im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zweimal eine Anordnung ausstellen ließ, die der Angeklagten verbot, sich ihm zu nähern. Knapp 20 Verstöße gegen dieses Annäherungsverbot waren nun Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Hinzu kamen eine Körperverletzung sowie ein Widerstand gegen Polizeibeamte, die sie aus dem Hallenbad Mühlacker abführten, weil sie auch dieses aufgrund des Annäherungsverbots nicht betreten durfte. „Das verstößt gegen das Grundgesetz“, erklärte die Angeklagte im Brustton der Überzeugung und verwies auf Freizügigkeitsartikel.
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